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   OVG Niedersachsen, 09.08.2007 - 11 ME 290/07   

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OVG Niedersachsen, 09.08.2007 - 11 ME 290/07 (https://dejure.org/2007,12721)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.08.2007 - 11 ME 290/07 (https://dejure.org/2007,12721)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. August 2007 - 11 ME 290/07 (https://dejure.org/2007,12721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beschwerdebegründung an unzuständiges Gericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 1, 2 VwGO; § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 173 VwGO; § 85 Abs. 2 ZPO
    Weiterleitung eines an ein unzuständiges Gericht adressierten fristgebundenen Schriftsatzes im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht; Weiterleitung per Fax als regelmäßig zum ordentlichen Geschäftsgang gehörend; Verpflichtung eines unzuständigen, vorher ...

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weiterleitung eines an ein unzuständiges Gericht adressierten fristgebundenen Schriftsatzes im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht; Weiterleitung per Fax als regelmäßig zum ordentlichen Geschäftsgang gehörend; Verpflichtung eines unzuständigen, vorher ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2003 - 14 B 639/03

    Einreichung der Beschwerdebegründung bei falschem Gericht im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2007 - 11 ME 290/07
    Es lässt sich deshalb nicht feststellen, dass eine Weiterleitung von Schriftsätzen per Fax dem normalen Geschäftsgang zuzurechnen ist (offen gelassen vom OVG NRW, Beschl. v. 15.4. 2003 - 14 B 639/03 -, veröff. in juris).

    Eine nachwirkende Fürsorgepflicht, die gesteigerte Maßnahmen verlangt, kann allerdings bestehen, wenn das Verwaltungsgericht selbst dazu beigetragen hat, dass es zu einer Fehladressierung gekommen ist (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: OVG NRW, Beschl. v. 15.4. 2003 - 14 B 639/03 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2007 - 11 ME 290/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 20.6. 1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99) hat ein Gericht, das bereits mit dem Verfahren befasst war, die bei ihm fehlerhaft eingereichten fristgebundenen Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzureichen.
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2007 - 11 ME 290/07
    Regelmäßig besteht bei Formmängeln keine Pflicht des mit dem Fall früher befassten Gerichts, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. einen Schriftsatz noch am Tag des Eingangs an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (Nds. OVG, Beschl. v. 17.4. 2003 - 10 LA 17/03 -, veröff. in juris; BGH, Beschl. v. 22.10.1986 - VIII ZB 40/86 -, NJW 1987, 440; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 60 Rdnr. 77).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2003 - 10 LA 17/03

    Adressierung; Begründungsfrist; falsche Adressierung; Rechtsmittelschrift;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2007 - 11 ME 290/07
    Regelmäßig besteht bei Formmängeln keine Pflicht des mit dem Fall früher befassten Gerichts, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. einen Schriftsatz noch am Tag des Eingangs an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (Nds. OVG, Beschl. v. 17.4. 2003 - 10 LA 17/03 -, veröff. in juris; BGH, Beschl. v. 22.10.1986 - VIII ZB 40/86 -, NJW 1987, 440; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 60 Rdnr. 77).
  • VGH Bayern, 13.03.2006 - 24 CS 06.490
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2007 - 11 ME 290/07
    Es entspricht noch einem geordneten Geschäftsgang, wenn die Übersendung von Schriftsätzen von einem Gericht zum anderen nicht bis zum nächsten Tag bewerkstelligt werden kann (BayVGH, Beschl. v. 13.3. 2006 - 24 CS 06.490 -, veröff. in juris).
  • VGH Bayern, 16.11.2021 - 23 CS 21.2571

    Wahrung der Beschwerdebegründungsfrist

    Dass das Verwaltungsgericht aufgrund einer "gesteigerten Fürsorgepflicht" ausnahmsweise zu besonderen Eilmaßnahmen verpflichtet gewesen wäre, etwa, weil es durch eine verfahrensordnungswidrige Fehlinformation selbst zur Fehladressierung der Begründungsschrift beigetragen hätte oder ihm sonst eine - die Antragstellerin insoweit "exkulpierende" - Mitverantwortung für die Fristversäumnis anzulasten wäre (vgl. dazu z.B. OVG NRW, B.v. 15.4.2003 - 14 B 639/03 - juris Rn. 22 ff., m.w.N.; NdsOVG, B.v. 9.8.2007 - 11 ME 290/07 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 4.2.2009 - 2 M 2/09 - juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, B.v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173; Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 146 Rn. 13b; Guckelberger a.a.O. § 146 VwGO Rn. 61, m.w.N.), wurde weder vorgetragen und ist auch nicht ersichtlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2007 - 10 A 10735/07

    Keine Wahrung der Rechtsmittelfrist bei falscher Adressierung und korrektem

    Ungeachtet dieser teilweise unterschiedlichen Begründung, findet das Ergebnis, dass durch die Einreichung eines eindeutig irrtümlich an ein unzuständiges Gericht adressierten Schriftsatzes keine Klage-, Antrags- oder Beschwerdefrist gewahrt wird, allgemeine Zustimmung (vgl. außer den bereits zitierten Entscheidungen etwa: OVG Nds, Beschluss vom 9. August 2007 - 11 ME 290/07 -, zit. nach juris; BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 26 ZB 03.2368 -, zit. nach juris; OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2002 - 14 A 2568/02 - zit. nach juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 4. September 1997, NJW 1998, S. 696; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, Kommentar, 3. Aufl., 2005, § 124 a Rdnr. 70 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, Kommentar, 65. Aufl., 2007, § 233 Rdnr. 22 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - 2 M 2/09

    Wiedereinsetzung bei Einreichung der Beschwerdebegründung bei unzuständigem

    Eine Weiterleitung per Telefax gehört hingegen grundsätzlich nicht mehr zum "ordentlichen Geschäftsgang"; da der Schriftverkehr zwischen den Gerichten im Regelfall auf dem normalen Postweg abgewickelt wird (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 09.08.2007 - 11 ME 290/07 -, NJW 2007, 3225; OVG NW, Beschl. v. 09.01.2004 - 6 A 2026/02 -, Juris; BFH, Beschl. v. 11.08.2005 - VIII B 291/04 -, BFH/NV 2006, 80; Beschl. v. 24.10.2004 - XI B 130/02 -, BFH/NV 2005, 563, m. w. Nachw.).
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